Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten zu den häufig gestellten Fragen rund um Ihre BBV Regionalgesellschaft.
Warum soll ich mir jetzt einen Glasfaseranschluss bestellen?
Weil es nur noch jetzt den kostenfreien Haus- und Glasfaseranschluss bei der BBV für den Abschluss eines Internetvertrages während der Vorvermarktungsphase gibt. Nach der Vorvermarktung kostet dieser ab 1.400 €. Der Preis gibt den wahren Wert des Anschlusses wieder und dürfte in den kommenden Jahren weiter steigen, da die Tiefbaupreise nur eine Richtung kennen. Stetig nach oben. Der Wechsel vom Kupfer steht schon bald für jeden an, der das Internet der Zukunft nutzen möchte. Denn DSL und Vectoring kommen sehr bald an die Leistungsgrenze und gehen schon lange die Luft aus, wenn die Glasfaser erst beginnt. Zudem wird auch niemand, allein schon aus wirtschaftlichen Gründen, unsere Glasfaser überbauen. Und Förderung gibt es sowieso nicht, da die Glasfaser verfügbar ist. Also JETZT die Chance für den Wechsel mit den im deutschen Markt einmaligen Angeboten nutzen oder später richtig zahlen, wenn man nicht digital abgehängt sein möchte.
Ist es denn nicht umweltfreundlicher, die alten Kupfernetze weiter zu nutzen?
Nein, Glasfaser ist proaktiver Umweltschutz und um ein Vielfaches nachhaltiger. Denn für den Betrieb von Vectoring, und sogar verstärkt für Super-Vectoring, wird laut einer Studie aus dem Sommer 2020 ab 50% Netzauslastung bis zu 17x mehr Strom benötigt als bei der Glasfaser. Da kommen schnell einige mittlere 300 MW Kohlekraftwerke bundesweit zusammen. Nur offen zugeben will es auch keiner der DSL oder Vectoringanbieter.
Meine aktuelle Bandbreite ist ausreichend. Warum sollte ich jetzt auf einen neuen Glasfaseranschluss umsteigen?
Übrigens, auch wenn Sie diese schnelle 300 Mbit/s Verbindung nicht brauchen, es ist eine wichtige Zukunftsentscheidung. Ihre Kinder, Enkel oder künftige Käufer Ihrer Immobilie werden sehr viel Wert darauflegen. Mit einem Glasfaseranschluss steigern Sie den Wert Ihres Hauses und verbessern dessen Vermietbarkeit.
Kann ich in Zukunft noch ohne Glasfaser ins Internet gehen?
Wo liegen weitere Vorteile des Glasfaseranschlusses?
Wie wird in meiner Immobilie die Glasfaser installiert?
Was kostet mich der neue Glasfaseranschluss?
Wie werden Glasfaserkabel genau verlegt?
Wo genau wird Glasfaser gelegt?
In jeder Straße im Ausbaugebiet wird ein Glasfaserkabel verlegt, auch wenn bisher noch kein Anschluss verlegt wurde. Es erfolgt also eine flächendeckende Verlegung unabhängig davon, wieviel Verträge in der jeweiligen Straße abgeschlossen wurden.
Fragen und Antworten zur Portierung
Sie sind bereits Privat- oder Geschäftskunde der BBV oder möchten es werden? Dann haben Sie sicherlich auch wichtige Fragen zum Anschluss an unser Netz, zum Thema Kündigung und Mitnahme der Telefonnummer vom Altanbieter, Beachtung von Fristen und, und …
Ich habe mich für einen OPTIMAX-Internetdienst der BBV mit der Zusatzoption Telefonie entschieden. Kündigt die BBV meinen Vertrag mit dem alten Anbieter oder muss ich dies selber tun?
Die BBV bietet allen Privat- und Geschäftskunden mit dem Vertragsschluss für einen unserer OPTIMAX Internetdienste mit und ohne Telefonie einen begleitenden Wechselservice an. Dabei übernehmen wir auch die Kündigung Ihrer entsprechenden Verträge mit dem alten Internet- und Telefonie-Anbieter. Wichtig dafür ist, dass Sie uns bei Vertragsabschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt einen sogenannten Anbieterwechsel- bzw. Portierungsauftrag erteilen, damit wir Ihren bestehenden Vertrag mit Ihrem Altanbieter fristgerecht kündigen können. Dann übernehmen wir für Sie alle nötigen Schritte.
Sie können das Formular für den Portierungs- bzw. Anbieterwechselauftrag im Download-Bereich herunterladen oder erhalten das Formular Anbieterwechsel- bzw. Portierungsauftrag in unserem BBV-Shop.
Warum sollte ich der BBV unbedingt einen Portierungs- bzw. Anbieterwechselauftrag erteilen?
Der Portierungs- bzw. Anbieterwechselauftrag für uns ist aus mehreren Gründen wichtig. Wir können den Vertrag mit Ihrem alten Internet- und Telefonie-Anbieter nur (fristgerecht) kündigen, wenn Sie uns diesen Auftrag erteilen. Ein zweiter wichtiger Grund ist die Mitnahme Ihrer bisherigen Telefonnummern.
Kündigen Sie in keinem Fall Ihren Telefonvertrag selber, denn dann sind Ihre alten Rufnummern weg. Eine nachträgliche Portierung der Rufnummern ist sehr unwahrscheinlich.
Bitte achten Sie darauf, dass dieser Portierungs- bzw. Anbieterwechselauftrag korrekt ausgefüllt ist. Dies betrifft vor allem die Schreibweise Ihres Namens und Ihrer Straße. Diese müssen mit den Angaben bei Ihrem bisherigen Anbieter exakt übereinstimmen. Andernfalls kann Ihr Altanbieter die Portierung ablehnen und es verlängert sich ggf. Ihr Altvertrag, wenn dadurch Kündigungsfristen versäumt werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BBV-Shop helfen Ihnen dabei sehr gerne.
Sie können das Formular für den Portierungs- bzw. Anbieterwechselauftrag im Download-Bereich herunterladen oder erhalten das Formular Anbieterwechsel- bzw. Portierungsauftrag in unserem BBV-Shop.
Was passiert, wenn mein Vertrag später ausläuft und der BBV-Glasfaseranschluss schon bereitsteht?
Dieser Fall tritt im Zuge des laufenden Glasfaserausbaus mit hoher Wahrscheinlichkeit oftmals ein. Sie müssen dabei gar nichts weiter beachten, wenn Sie uns einen Portierungs- bzw. Anbieterwechselauftrag erteilt haben. Wir schließen Sie automatisch am Auslauftag Ihres Altvertrages an unser BBV-Glasfasernetz an und Sie können dann einen unserer OPTIMAX-Internetdienste nutzen.
In einigen wenigen Fällen könnte es sein, dass Kunden ihren Vertrag mit dem Altanbieter selber gekündigt haben. Hier benötigen wir von Ihnen ein Hinweis, an welchem Tag Ihr Vertrag mit dem Altanbieter fristgerecht (!) ausläuft. Wir werden Sie dann am Ablauftag an unser BBV-Glasfasernetz anschließen.
Selbstverständlich ist es auch möglich einen unserer OPTIMAX-Internetdienste schon früher zu nutzen, wenn (A) der BBV-Glasfaserinternetanschluss bereitsteht und (B) der Vertrag mit dem Altanbieter noch läuft. Bitte beachten Sie jedoch dabei, dass Ihnen in diesem Fall doppelte Kosten entstehen, da Sie für unseren und den alten Anschluss zahlen müssen. Dafür können Sie aber auch ohne Einschränkungen (kein „bis zu“) die Glasfaserbandbreite der BBV nutzen.
Was kann ich tun, wenn mein Telefonvertrag und Internetvertrag bei unterschiedlichen Anbietern sind?
In einigen wenigen Fällen kann es sein, dass ein Telefon- und ein Internetvertrag bei verschiedenen Anbietern bestehen. Dann müssen Sie diesen bestehenden Internetvertrag selber kündigen.
Der Telefonvertrag wird von der BBV gekündigt, wenn Sie uns einen entsprechenden fristgerechten Portierungs- bzw. Anbieterwechselauftrag erteilen und die Rufnummern werden übernommen. Auch hierbei helfen Ihnen unsere Mitarbeiter im BBV-Shop sehr gerne bei allen notwendigen Schritten weiter.
Sie können das Formular für den Portierungs- bzw. Anbieterwechselauftrag im Download-Bereich herunterladen oder erhalten das Formular Anbieterwechsel- bzw. Portierungsauftrag in unserem BBV-Shop.
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