Die wichtigsten Fragen und Antworten zum BBV-Glasfaseranschluss, zu Fristen, Altverträgen und der Mitnahme von Telefonnummern
die Bauarbeiten in Ruit und Sprantal laufen. In etwa zwei bis drei Monaten werden wir dort die ersten Privat- und Geschäftskunden an unser Glasfasernetz anschließen können, wenn alles glatt läuft. In diesem Zusammenhang erreichen uns verstärkt Fragen von Kunden. Dabei geht es im Wesentlichen um notwendige zu beachtende Fristen, die korrekte Kündigung beim bisherigen Internet-und Telefonieanbieter sowie die Mitnahme der alten Telefonnummer.
Dabei lassen sich grob zwei Gruppen unterscheiden. Bei einigen Kunden laufen die Altverträge aus, bevor wir diese technisch an unser BBV-Glasfasernetz anschließen können. Bei der Mehrzahl unserer Kunden hingegen wird der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter noch eine bestimmte Zeit weiterlaufen, obwohl der Anschluss an das Netz schon technisch möglich ist.
Wir haben daher auf unserer Webseite https://bbv-deutschland.de/portierungen-und-bbv-dsl/ eine Rubrik mit Fragen und Antworten zu den allerhäufigsten Fällen im Zusammenhang mit der Übernahme des Anschlusses durch die BBV eingerichtet. Hier wird zum Beispiel ausführlich beschrieben, was Kunden beachten müssen, wenn diese ihre alte Telefonnummer behalten möchten. Andere Fragen befassen sich mit dem Zeitpunkt des Anschlusses an das Glasfasernetz und geben wertvolle Hinweise und Ratschläge für die Übergangszeit.
Bei Fragen, die hier nicht beantwortet werden, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BBV-Info-Shop in der Weißhofer Galerie in der Sporgasse 10-12 zu den ortsüblichen Zeiten gerne bereit. Schauen Sie vorbei oder vereinbaren Sie telefonisch einen festen Termin unter der Nummer: 07252 / 207 00 08.
Ihr Team der BBV Rhein-Neckar