In Ruit und Sprantal werden wir ab dem 1. Dezember 2017 die ersten Haushalte an unser Glasfasernetz anschließen. Aktuell bereiten wir die Portierung auslaufender Kundenverträge mit den alten Anbietern für den rechtzeitigen Wechsel und Anschluss an unser Netz vor. In einigen Fällen informierte uns der bisherige Anbieter, dass Kunden zwei getrennte Verträge für Telefonie und Internet mit diesem und einem anderen Unternehmen abgeschlossen haben. Manchem Kunden ist dies nicht bewusst. Bitte prüfen Sie daher noch einmal genau ihre alten Verträge und ob es sich dabei um zwei verschiedene Anbieter handelt, damit bei der Portierung nichts schiefläuft.

Keine Probleme sollte es geben, wenn Sie einen Kombivertrag für Internet und Telefonie haben und uns ein korrekt ausgefüllter Portierungsauftrag vorliegt. Anders liegt der Fall, wenn zwei Verträge mit verschiedenen Anbietern vorliegen. Dann müssen Sie uns einen Portierungsauftrag für den Telefonanschluss erteilen und den Internetanschluss beim anderen Anbieter selber kündigen. Das BBV-Team im Shop der Weißhofer Galerie hilft Ihnen dabei und unterstützt Sie gerne.

Zudem berichten Kunden zunehmend über Probleme mit einem lokal tätigen Altanbieter. Dieser will sie nicht aus den bestehenden Kombiverträgen entlassen, da es sich seiner Auffassung nach um zwei verschiedene Verträge handelt. Daher entlässt dieser Anbieter seine Kunden bei der Portierung zum Vertragsende derzeit nur aus dem Telefonvertrag. Hier müssen betroffene Kunden den Anbieter unbedingt darauf hinweisen, dass mit der Portierung auch der Internetvertrag endet. Wir werden diesen Altanbieter bei der Portierung ebenfalls ausdrücklich noch einmal auf das Ende des Internetvertrages

Bitte achten Sie beim Portierungsauftrag grundsätzlich darauf, für jeden einzelnen Vertrag korrekte Angaben zu machen. Das trifft insbesondere auf die Adresse sowie den bisherigen Anschluss und Verträge zu. Nur wenn diese Daten korrekt sind, kann die BBV den Anschluss oder die Anschlüsse beim bisherigen Anbieter kündigen. Auf keinen Fall sollten Kunden selber die Kündigung ihres Telefonanschlusses an ihren bisherigen Anbieter schicken.

Ihr Team der BBV Rhein-Neckar